Ist der Unternehmer aus sachlichen oder personellen Gründen nicht in der Lage, Messungen von Gefahrstoffen selbst vorzunehmen, so kann er eine geeignete Stelle außerhalb seines Unternehmens beauftragen. Bei einer akkreditierten Messstelle kann nach Gefahrstoffverordnung der Arbeitgeber in der Regel davon ausgehen, dass die von dieser Messstelle gewonnenen Erkenntnisse zutreffend sind. Ein Verzeichnis der akkreditierten Messstellen und Prüflaboratorien wird vom Institut für Arbeitsschutz der Deutschen Gesetzlichen Unfallversicherung (IFA) im Internet angeboten. Die Akkreditierung von Messstellen erfolgt nach Stoffgruppen. Der Beitrag enthält Erläuterungen zu den Stoffgruppen und Hinweise zur Akkreditierung von Messstellen.
Kennzahl: 1607
Lieferung: 50/2012
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