Mit dem Befund wird die Überprüfung der Wirksamkeit von vorhandenen Schutzmaßnahmen am Arbeitsplatz abgeschlossen. Sofern das Ergebnis zeigt, dass diese die inhalative Exposition nicht im erforderlichen Umfang reduzieren können und somit weiterhin eine Gefährdung besteht, sind weitere Maßnahmen entsprechend der der GefStoffV zu ergreifen. Mithilfe der Befundsicherung wird die Wirksamkeit der Schutzmaßnahmen in regelmäßigen oder speziell festgelegten Abständen unter Beachtung der festzulegenden Randbedingungen überprüft. Zur Ermittlung des Befundes "Schutzmaßnahmen ausreichend" oder "Schutzmaßnahmen nicht ausreichend" gibt es kein formales Schema. Vielmehr können wie auch bei der Befundsicherung verschiedene Ermittlungs- und Beurteilungswege beschritten werden.
Kennzahl: 0375
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