Für die Beurteilung von Gefahrstoffen in der Luft in Arbeitsbereichen sind nach den Technischen Regeln für Gefahrstoffe (TRGS) 400 und 402 an erster Stelle die einschlägigen verbindlichen Grenzwerte für die Konzentration am Arbeitsplatz wie Arbeitsplatzgrenzwerte (AGW) oder bindende Grenzwerte der EU heranzuziehen. Sofern diese Grenzwerte nicht vorliegen, können andere Beurteilungsmaßstäbe für die Gefährdungsbeurteilung herangezogen werden. Zu diesen gehören beispielsweise auch die Akzeptanz- und Toleranzkonzentrationen für krebserzeugende Substanzen. Der Beitrag vermittelt das Basiswissen zur Anwendung der verbindlichen Grenzwerte einschließlich der Kurzzeitwerte und Informationen zu den anderen Beurteilungsmaßstäben.
Kennzahl: 0325
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