Gefährdungsbeurteilung bei Tätigkeiten mit Gefahrstoffen und biologischen Arbeitsstoffen
Das Arbeitsschutzgesetz (ArbSchG) verpflichtet den Arbeitgeber zur systematischen Ermittlung und Bewertung relevanter Gefährdungen der Beschäftigten am Arbeitsplatz. Ziel ist es, die für Sicherheit und Gesundheit bei der Arbeit erforderlichen Maßnahmen festzulegen (Gefährdungsbeurteilung). Diese Verpflichtung ist in zahlreichen weiteren Rechtsgrundlagen zum Arbeitsschutz konkretisiert. Der Beitrag bietet einen allgemeinen Einstieg in die Gefährdungsbeurteilung bei Tätigkeiten mit Gefahrstoffen und biologischen Arbeitsstoffen und enthält die wesentlichen Anforderungen. Ferner werden Hinweise gegeben, wann die Aufsichtsbehörden eine Gefährdungsbeurteilung als angemessen durchgeführt ansehen.
Kennzahl: 0305
Lieferung: 01/2018mit Smartlink: https://www.ifa-arbeitsmappedigital.de/IFA-AM_0305