Inhalative Exposition – Verzicht auf weitere Ermittlungen
Unter bestimmten Randbedingungen sind weitergehende Ermittlungen zur inhalativen Exposition nicht erforderlich oder möglich. Beispielhaft werden Fälle beschrieben, bei denen auf weitere Ermittlungen, Arbeitsplatz- oder Kontrollmessungen verzichtet werden kann.
Kennzahl: 0351
Lieferung: 02/2017mit Smartlink: https://www.ifa-arbeitsmappedigital.de/IFA-AM_0351