Das Arbeitsschutzgesetz (ArbSchG) verpflichtet den Arbeitgeber zur systematischen Ermittlung und Bewertung relevanter Gefährdungen der Beschäftigten am Arbeitsplatz. Ziel ist es, die für Sicherheit und Gesundheit bei der Arbeit erforderlichen Maßnahmen festzulegen (Gefährdungsbeurteilung). Diese Verpflichtung ist in zahlreichen weiteren Rechtsgrundlagen zum Arbeitsschutz konkretisiert. Der Beitrag bietet einen allgemeinen Einstieg in die Gefährdungsbeurteilung bei Tätigkeiten mit Gefahrstoffen und biologischen Arbeitsstoffen und enthält die wesentlichen Anforderungen. Ferner werden Hinweise gegeben, wann die Aufsichtsbehörden eine Gefährdungsbeurteilung als angemessen durchgeführt ansehen.
Kennzahl: 0305
Lieferung: 01/2018Um Ihnen ein optimales Webseitenerlebnis zu bieten, verwenden wir Cookies. Mit dem Klick auf „Alle akzeptieren“ stimmen Sie der Verwendung von allen Cookies zu. Für detaillierte Informationen über die Nutzung und Verwaltung von Cookies klicken Sie bitte auf „Anpassen“. Mit dem Klick auf „Cookies ablehnen“ untersagen Sie die Verwendung von zustimmungspflichtigen Cookies. Sie haben die Möglichkeit, Ihre Einstellungen jederzeit individuell anzupassen. Weitere Informationen finden Sie in unserer Datenschutzerklärung.