Die Gefährdungsbeurteilung nach TRGS 400 muss stets den aktuellen Verhältnissen am Arbeitsplatz und den geltenden Vorschriften entsprechen. Aus diesem Grund muss sie regelmäßig und aus gegebenen Anlässen überprüft und aktualisiert werden. Neben Änderungen maßgeblicher Faktoren wie z. B. der Gefahrstoffmengen oder einer Umgestaltung des Arbeitsverfahrens fallen hierunter u. a. Änderungen im Vorschriften- und Regelwerk. Weiterhin ist die Wirksamkeit von Schutzmaßnahmen regelmäßig zu überprüfen. Für standardisierte Arbeitsverfahren sind gesonderte Regelungen zu beachten.
Kennzahl: 0345
Lieferung: 01/2020
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