Bei der Herstellung, Be- und Verarbeitung von Nickellegierungen können neben metallischem Nickel auch oxidische Nickelverbindungen am Arbeitsplatz auftreten. Aufgrund der unterschiedlichen Einstufung von Nickelmetall und oxidische Nickelverbindungen als krebserzeugend sind unterschiedliche Grenzwerte anzuwenden und Schutzmaßnahmen am Arbeitsplatz zu treffen. Der Beitrag beschreibt, wann auf der Basis der GefStoffV die strengeren Maßnahmen für krebserzeugende Nickelverbindungen anzuwenden sind.
Kennzahl: 0537
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