Seit Herbst 2017 gelten in der Technischen Regel für Gefahrstoffe (TRGS) 900 drei neue Arbeitsplatzgrenzwerte (AGW) für Kohlenwasserstoffgemische, die als Lösemittel ver-wendet werden. Viele der in der Praxis verwendeten Kohlenwasserstoffgemische lassen sich jedoch nicht den dort aufgeführten drei Kohlenwasserstofffraktionen und deren Grenzwerten zuordnen. Für diese Gemische ist der jeweils anzuwendende Arbeitsplatz-grenzwert neu zu berechnen. Die Berechnung erfolgt mit der RCP-Formel (RCP = re-ciprocal calculation procedure) nach TRGS 900 Nr. 2.9 auf der Basis der drei veröffent-lichten AGW. Im Frühjahr 2019 wurden die Berechnungsgrundlagen in der TRGS 900 aktualisiert. Die Ermittlung und Berechnung des anzuwendenden AGW wird an mehreren Beispielen erläutert. Zur Anwendung der Arbeitsplatzgrenzwerte werden ergänzende Hinweise für die Vorgehensweise bei der Beurteilung von Arbeitsplätzen und der mess-technischen Bestimmung gegeben.
Kennzahl: 0514-2
Lieferung: 01/2019
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