Bei Tätigkeiten mit Gefahrstoffen sind für besondere Personengruppen Beschäftigungsbeschränkungen zu beachten. Diese sind im Jugendarbeitsschutzgesetz, im Mutterschutzgesetz und in den Technischen Regeln für Gefahrstoffe festgelegt. Es bestehen Beschränkungen für Jugendliche, werdende und stillende Mütter.
Kennzahl: 0323
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