Die im Rahmen der "Betrieblichen Arbeitsbereichsbeurteilung (BAB)" anfallenden Aufgaben des Arbeitgebers bei der Gefährdungsbeurteilung können Arbeitsplatzmessungen zur Ermittlung der inhalativen Exposition einschließen (siehe auch Kennzahl 1602). Arbeitsplatzmessungen setzen in der Regel eine spezielle fachliche Qualifikation und immer eine spezielle technische Ausrüstung voraus. Der Arbeitgeber kann hierzu entweder eine innerbetriebliche Messstelle einrichten oder externe Messstellen beauftragen. Die Kennzahl beschreibt die technischen und organisatorischen Anforderungen an Messstellen gemäß TRGS 402 "Ermitteln und Beurteilen der Gefährdungen bei Tätigkeiten mit Gefahrstoffen: Inhalative Exposition". Im Mittelpunkt stehen Fragen der Schnittstellenorganisation bei Einbeziehung externer Messstellen oder Laboratorien. Vorgestellt wird auch ein von den Unfallversicherungsträgern unterstütztes Verfahren zum Selbstcheck innerbetrieblicher Messstellen.
Kennzahl: 1604
Lieferung: 48/2011
Um unseren Webauftritt für Sie und uns erfolgreicher zu gestalten und
Ihnen ein optimales Webseitenerlebnis zu bieten, verwenden wir Cookies.
Das sind zum einen notwendige für den technischen Betrieb. Zum
anderen Cookies zur komfortableren Benutzerführung, zur verbesserten
Ansprache unserer Besucherinnen und Besucher oder für anonymisierte
statistische Auswertungen. Um alle Funktionalitäten dieser Seite gut
nutzen zu können, ist Ihr Einverständnis gefragt.
Weitere Informationen finden Sie in unserer Datenschutzerklärung.
Notwendige | Komfort | Statistik
Bitte wählen Sie aus folgenden Optionen: