In regelmäßigen Abständen sowie aus gegebenem Anlass ist nach der Technischen Regel für Gefahrstoffe (TRGS) 402 zu überprüfen, ob der für den Arbeitsbereich abgeleitete Befund unverändert gültig ist und die Schutzmaßnahmen weiterhin wirksam sind. Sofern sich bei der Überprüfung des Befunds eine Abweichung ergibt, ist der Befund zu aktualisieren oder die Gefährdungsbeurteilung zu wiederholen. Die Kennzahl beschreibt, wann, wie häufig und mit welchen Methoden die Überprüfung des Befunds erfolgen sollte.
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