Komplexe kohlenwasserstoffhaltige Gemische (KKG) werden in der Praxis sehr vielfältig ein-gesetzt. Dabei entstehen in der Regel Dämpfe und Aerosole, die sich in der Atemluft aus-breiten. Die KKG werden in vier Gruppen eingeteilt, die sich insbesondere in ihrer Verwendung unterscheiden. Sie werden im technischen Regelwerk und im Regelwerk der Unfallversicherungsträger unterschiedlich geregelt.
Kennzahl: 0514
Lieferung: 02/2017
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