Verschiedene Stellen bewerten Stoffe als krebserzeugend (karzinogen), keimzellmutagen (erbgutverändernd) oder reproduktionstoxisch (fortpflanzungsgefährdend). Beschrieben wird die historische und die aktuelle Entwicklung in Deutschland u. a. mit den Technischen Regeln für Gefahrstoffe (TRGS) 905 und 906. Seit 2009 ist das Einstufungsverfahren für Stoffe und Gemische der Europäischen Kommission in der Verordnung (EG) 1272/2008 (GHS- bzw. CLP-Verordnung) geregelt. Erläutert werden die Kategorien für die Einstufung von Stoffen als karzinogen, keimzellmutagen oder reproduktionstoxisch nach dieser Verordnung, die seit Juni 2015 generell anzuwenden sind.
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