Dieser Beitrag gibt Hinweise darauf, welche Daten für die Ermittlungen zur inhalativen Exposition von Bedeutung sind. Hierfür sind auf der Grundlage der betriebsbezogenen Informationen die Tätigkeiten einschließlich aller technischen und organisatorischen Einzelheiten, die für die Exposition relevant sein können (relevante Randbedingungen), zu erfassen und zu beschreiben. Ferner ist der Arbeitsbereich festzulegen, für den die Beurteilung der inhalativen Exposition gelten soll. Im Anschluss sind die im Arbeitsbereich auftretenden Gefahrstoffe sowie geeignete Beurteilungsmaßstäbe wie beispielsweise Arbeitsplatzgrenzwerte und Kurzzeitwerte zu ermitteln und festzulegen. Als Grundlage können die bereits für das Gefahrstoffverzeichnis ermittelten Arbeitsplatzdaten dienen.
Kennzahl: 0353
Lieferung: 49/2012Um Ihnen ein optimales Webseitenerlebnis zu bieten, verwenden wir Cookies. Mit dem Klick auf „Alle akzeptieren“ stimmen Sie der Verwendung von allen Cookies zu. Für detaillierte Informationen über die Nutzung und Verwaltung von Cookies klicken Sie bitte auf „Anpassen“. Mit dem Klick auf „Cookies ablehnen“ untersagen Sie die Verwendung von zustimmungspflichtigen Cookies. Sie haben die Möglichkeit, Ihre Einstellungen jederzeit individuell anzupassen. Weitere Informationen finden Sie in unserer Datenschutzerklärung.