Die Maximalen Arbeitsplatzkonzentrationen (MAK-Werte) für den Allgemeinen Staubgrenzwert und die Grenzwerte für Quarzfeinstaub und quarzhaltigen Feinstaub sind aufgrund des langsamen Wirkungseintritts als Langzeitgrenzwerte abgeleitet. Die Mittelungsdauer für den Beurteilungszeitraum der Exposition liegt bei einem bzw. fünf Jahren. Für die Umrechnung des Langzeitgrenzwertes in einen Grenzwert mit Schichtbezug wird ein Umrechnungsfaktor K(AM) vorgeschlagen. Um den Faktor K(AM) festzulegen sind Kenntnisse über mathematische und statistische Verteilungen sowie die geometrische Standardabweichung und die Verteilung der Messwerte, mit denen der Langzeitgrenzwert ermittelt wurde, notwendig. Die geometrische Standardabweichung kann für Branchen oder Tätigkeiten ermittelt werden. Sie variiert je nach Branche oder Tätigkeit zwischen 2,0 und 4,9. Daraus können Umrechnungsfaktoren zwischen K(AM) = 2,5 und K(AM) = 7,0 berechnet werden. Allgemein kann als eine Konvention zur sicheren Umrechnung ein Umrechnungsfaktor von K(AM) = 2,0 bei einer geometrischen Standardabweichung von 2,7 festgelegt werden.
Kennzahl: 0412-4
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