Gefahrstoffmessungen am Arbeitsplatz müssen durch eine geeignete Messstelle erfolgen. Das Institut für Arbeitsschutz der Deutschen Gesetzlichen Unfallversicherung (IFA) bietet für Messstellen Ringversuche an, um die Qualität ihrer Messergebnisse zu überprüfen und ihre Eignung Dritten gegenüber zu belegen. Für den Ringversuch organische Lösemittel werden die Prüfgaserzeugung sowie der Ablauf der Ringversuche mit und ohne eigene Probenahme ausführlich erläutert.
Kennzahl: 1630-1
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