Im Messsystem Gefährdungsermittlung der Unfallversicherungsträger (MGU) werden Expositionen gegenüber Gefahrstoffen und Biostoffen in Übereinstimmung mit dem Qualitätsmanagementsystem nach DIN EN ISO 9001:2015 ermittelt. Die nachfolgenden Beiträge (1670/1 bis 1670/9) erläutern die im IFA ausgearbeitete Vorgehensweise bei der Validierung von Messverfahren. Dabei werden normative Vorgaben und Anforderungen aus der Technischen Regel für Gefahrstoffe (TRGS) 402 für die Praxis im MGU konkretisiert. Die Beiträge der Serie gehen auf die Berücksichtigung von klimatischen Bedingungen ein und bieten Checklisten zur Freigabe von Messverfahren für Gefahrstoffe und für Biostoffe.
Kennzahl: 1670
Lieferung: 01/2021Um Ihnen ein optimales Webseitenerlebnis zu bieten, verwenden wir Cookies. Mit dem Klick auf „Alle akzeptieren“ stimmen Sie der Verwendung von allen Cookies zu. Für detaillierte Informationen über die Nutzung und Verwaltung von Cookies klicken Sie bitte auf „Anpassen“. Mit dem Klick auf „Cookies ablehnen“ untersagen Sie die Verwendung von zustimmungspflichtigen Cookies. Sie haben die Möglichkeit, Ihre Einstellungen jederzeit individuell anzupassen. Weitere Informationen finden Sie in unserer Datenschutzerklärung.