Die Messverfahren im Messsystem Gefährdungsermittlung der Unfallversicherungsträger (MGU) müssen der Technischen Regel für Gefahrstoffe (TRGS) 402 und der internationalen Normung genügen. Der Beitrag behandelt generelle Mindestanforderungen an Messverfahren bezüglich der Probenahmebedingungen, der Mess- und Arbeitsbereiche, der Ergebnisangabe, der Qualitätskontrolle und der Dokumentation.
Kennzahl: 1670-1
Lieferung: 02/2021Um Ihnen ein optimales Webseitenerlebnis zu bieten, verwenden wir Cookies. Mit dem Klick auf „Alle akzeptieren“ stimmen Sie der Verwendung von allen Cookies zu. Für detaillierte Informationen über die Nutzung und Verwaltung von Cookies klicken Sie bitte auf „Anpassen“. Mit dem Klick auf „Cookies ablehnen“ untersagen Sie die Verwendung von zustimmungspflichtigen Cookies. Sie haben die Möglichkeit, Ihre Einstellungen jederzeit individuell anzupassen. Weitere Informationen finden Sie in unserer Datenschutzerklärung.

