Die Messverfahren im Messsystem Gefährdungsermittlung der Unfallversicherungsträger (MGU) müssen der Technischen Regel für Gefahrstoffe (TRGS) 402 und der internationalen Normung genügen. Der Beitrag behandelt generelle Mindestanforderungen an Messverfahren bezüglich der Probenahmebedingungen, der Mess- und Arbeitsbereiche, der Ergebnisangabe, der Qualitätskontrolle und der Dokumentation.
Kennzahl: 1670-1
Lieferung: 02/2021
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