Dieser Beitrag gibt Hinweise darauf, welche Daten für die Ermittlungen zur inhalativen Exposition von Bedeutung sind. Hierfür sind auf der Grundlage der betriebsbezogenen Informationen die Tätigkeiten einschließlich aller technischen und organisatorischen Einzelheiten, die für die Exposition relevant sein können (relevante Randbedingungen), zu erfassen und zu beschreiben. Ferner ist der Arbeitsbereich festzulegen, für den die Beurteilung der inhalativen Exposition gelten soll. Im Anschluss sind die im Arbeitsbereich auftretenden Gefahrstoffe sowie geeignete Beurteilungsmaßstäbe wie beispielsweise Arbeitsplatzgrenzwerte und Kurzzeitwerte zu ermitteln und festzulegen. Als Grundlage können die bereits für das Gefahrstoffverzeichnis ermittelten Arbeitsplatzdaten dienen.
Kennzahl: 0353
Lieferung: 49/2012
Um unseren Webauftritt für Sie und uns erfolgreicher zu gestalten und
Ihnen ein optimales Webseitenerlebnis zu bieten, verwenden wir Cookies.
Das sind zum einen notwendige für den technischen Betrieb. Zum
anderen Cookies zur komfortableren Benutzerführung, zur verbesserten
Ansprache unserer Besucherinnen und Besucher oder für anonymisierte
statistische Auswertungen. Um alle Funktionalitäten dieser Seite gut
nutzen zu können, ist Ihr Einverständnis gefragt.
Weitere Informationen finden Sie in unserer Datenschutzerklärung.
Notwendige | Komfort | Statistik
Bitte wählen Sie aus folgenden Optionen: