Kennzahl 1604
Inhalative Exposition – Anforderungen an Messstellen
Pflaumbaum, W.; Kleine, H.
Die im Rahmen der "Betrieblichen Arbeitsbereichsbeurteilung (BAB)" anfallenden Aufgaben des Arbeitgebers bei der Gefährdungsbeurteilung können Arbeitsplatzmessungen zur Ermittlung der inhalativen Exposition einschließen (siehe auch Kennzahl 1602). Arbeitsplatzmessungen setzen in der Regel eine spezielle fachliche Qualifikation und immer eine spezielle technische Ausrüstung voraus. Der Arbeitgeber kann hierzu entweder eine innerbetriebliche Messstelle einrichten oder externe Messstellen beauftragen. Die Kennzahl beschreibt die technischen und organisatorischen Anforderungen an Messstellen gemäß TRGS 402 "Ermitteln und Beurteilen der Gefährdungen bei Tätigkeiten mit Gefahrstoffen: Inhalative Exposition". Im Mittelpunkt stehen Fragen der Schnittstellenorganisation bei Einbeziehung externer Messstellen oder Laboratorien. Vorgestellt wird auch ein von den Unfallversicherungsträgern unterstütztes Verfahren zum Selbstcheck innerbetrieblicher Messstellen.
Stand: Lfg.48 - XI/2011
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